日本館をめぐる非難と不名誉。貧しい女性たちに対する人種差別的かつ植民地主義的な搾取。保守的な日本の家父長制の強化。戸籍制度の強化。差別的な血統思想の強化。 Criticism and disgrace surrounding the Japan Pavilion. Racist and colonial exploitation of poor women. Strengthening of conservative Japanese patriarchy. Strengthening of the family registration system. Reinforcement of discriminatory bloodline ideology.

Instagramより
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日本館2026年
ヴェネチア・ビエンナーレ日本館 2026年

まさに僕が恐れていたことが起こってしまった。クールなサングラスをかけた、可愛い、愛らしい赤ちゃんたち。

荒川ナッシュ医、ヴェネチア・ビエンナーレ日本館 2026年
荒川ナッシュ医、ヴェネチア・ビエンナーレ日本館 2026年

女性として、あるいは母親として、反射的かつ本能的に母性愛が蘇るというのは、自立した状態である。

イタリアの日本館をめぐる非難と不名誉。貧しい女性たちに対する人種差別的かつ植民地主義的な搾取。保守的な日本の家父長制の強化。戸籍制度の強化。差別的な血統思想の強化。

Exactly what I feared has come to pass. Cute, adorable babies wearing cool sunglasses.

As a woman, or as a mother, the fact that maternal love is reflexively and instinctively reawakened is a sign of independence.

Criticism and disgrace surrounding the Japan Pavilion in Italy. Racist and colonial exploitation of poor women. Strengthening of conservative Japanese patriarchy. Strengthening of the family registration system. Reinforcement of discriminatory bloodline ideology.

instagram screenshot
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Please welcome …
ようこそ、ここへ

Yunta Arakawa-Nash
荒川ナッシュ弓太(ゆんた)
Soh Arakawa-Nash
荒川ナッシュ相(そう)

We were able to be at their birth on Dec 2, 2024 because we changed our flights. フライトを変更して、ギリギリ出産に立ち会えました!

Our journey began in Summer 2021. We got married in 2023. They were born after egg donation in CA and surrogacy in TX. Our egg donor flew from Japan, and the surrogate lives in the USA. They are two different women. We could somewhat decide the timing of the births. That’s how I managed to do my show in Tokyo. 美術館イベントでも話しましたが、2021年夏にプロセスがスタート、2023年に同性婚。カリフォルニア州での卵子提供、テキサス州での代理出産を経て、生まれました。卵子提供者は日本から渡米、代理出産者はアメリカ在住の別の女性です。出産予定日は、ある程度、国立新美術館の展覧会日程に合わせて調整することができました。

Happy New Queer Dads! 💏
ハッピー・新・クィアパパ

Ei & Forrest
医(47歳)& フォレスト(37歳)

https://www.instagram.com/p/DDW1jEVx8T4/?img_index=1

アメリカ人の医くんへ:妊娠代理出産(gestational surrogacy)を利用して貧しい女性たちを搾取するのではなく、
ー(費用は高額で(総額 一千五百万円 = 10万米ドル以上になることが多い)、代理店手数料、代理母への報酬(2万米ドル~5万5千米ドル程度)、弁護士費用や医療費などが含まれる; つまり、医と夫は赤ちゃんたちのために三千一百万円 = 20万米ドル(!)を支払ったということ)ー 、
その代わりにアフリカの貧困地域への支援プログラム(スポンサーシップ Patenschaft für afrikanische Kinder)を通じて寄付をしてください、が、すればよかった。

To American Ei: Instead of exploiting poor women through gestational surrogacy,
— (The costs are exorbitant — often totaling 15 million Japanese Yen, or over US$100,000 — and include agency fees, compensation for the surrogate mother (typically between US$20,000 and US$55,000), legal fees, and medical expenses; that means, Ei and his husband paid US$200,000 (!) for their babies) —
instead, you should have made a donation through a support program for impoverished regions in Africa (sponsorship for African children / Patenschaft für afrikanische Kinder).


Update 2026/7/21

Sind Sie bereit zu sagen, was Sie für Ihre Leihmutterschaft in den USA bezahlt haben?
Es gibt eine Preisspanne, je nachdem, wie teuer zum Beispiel die Agentur ist, für die man sich entscheidet. Wir haben um die 180.000 Euro ausgegeben. (約 3千300万円)
https://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/menschen/leihmutterschaft-in-den-usa-wie-laeuft-das-verfahren-ab-accg-201037962.html

Von den Trivialisierungen abgesehen, die in diesen Vergleichen liegen, übergeht die Juristin hier einen kategorialen Unterschied: Leihmutterschaftsverträge beinhalten anders als der Kauf von Zigaretten üblicherweise eine Verpflichtung der Betroffenen, den eigenen Körper Dritten zur Verfügung zu stellen – sowohl während der Schwangerschaft als auch nach der Geburt. Die Leihmutter ist rechtlich dazu angehalten, Entscheidungen während der Schwangerschaft mit den Wunscheltern abzustimmen, und meist verpflichtet, ihnen das Kind nach der Geburt zu überlassen. Sowohl der Körper als auch die Mutterschaft der Leihmutter werden so zum Objekt eines Dienstleistungsvertrages. Aber darf der Staat überhaupt einen Vertrag durchsetzen, in dem eine Frau dazu verpflichtet wird, ein Kind auszutragen, zu dem sie auch noch keinerlei mutterschaftliche Beziehung aufbauen darf?

Absolutsetzung von Selbstbestimmung
Mit gutem Grund betrachtet der deutsche Gesetzgeber einen solchen Vertrag als sittenwidrig und damit nichtig. Die eigene Persönlichkeit kann unmittelbar nicht zum Gegenstand eines Vertrags werden, schon gar nicht eines Tauschhandels. Die im Grundgesetz garantierte Menschenwürde begreift er als etwas, das über die Erlaubnis beliebigen freiwilligen Handelns hinausgeht; sie schützt den Menschen davor, zum Objekt gemacht zu werden. Die bisherige Rechtslage kann man folglich so verstehen, dass Selbstbestimmung dort eine Grenze findet, wo die Würde einer Person zur Aushandlungssache wird, selbst wenn dies freiwillig erfolgen sollte.
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/frauke-brosius-gersdorf-die-uebergangene-wuerde-der-leihmutter-201050073.html

Wie ist die Rechtslage?
Holetschek meint die Vorgaben des Embryonenschutzgesetzes. Demnach ist es in Deutschland untersagt, auf eine Frau eine fremde unbefruchtete Eizelle zu übertragen. Ebenfalls verboten ist, einen Befruchtungsvorgang einzuleiten, der die Schwangerschaft einer Frau mit einer fremden Eizelle herbeiführt. Das gilt auch für Frauen, die im Rahmen einer Leihmutterschaft mit künstlicher Befruchtung ihre eigene Eizelle zur Verfügung stellen.
Diese Regelungen kann allerdings umgehen, wer genug Geld hat und ins Ausland geht. Deutsche Paare, die dazu bereit sind, gehen in der Regel in drei Schritten vor: Zunächst nutzen sie ausländisches Recht, um das Kind mithilfe einer Leihmutter auf die Welt zu bringen. Danach lassen sie ihre Elternschaft von einem ausländischen Gericht anerkennen. Anschließend beantragen sie bei einem deutschen Gericht, die ausländische Gerichtsentscheidung anzuerkennen.
Der Bundesvorsitzende der Senioren Union, Hubert Hüppe, fordert deshalb, darüber nachzudenken, „den italienischen Weg zu gehen und die Leihmutterschaft im Ausland unter Strafe zu stellen“. Auch der CSU-Parteitag im Jahr 2016 forderte die Bundestagsabgeordneten dazu auf, die internationalen Regeln zu beobachten, um deren Bewertung „unter ethischen Gesichtspunkten und christlichen Werten“ sicherzustellen.

SPD und Grüne sind sich uneins
Die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Carmen Wegge, befürwortet hingegen die „Einführung einer altruistischen Leihmutterschaft in engen Grenzen auch in Deutschland“ – ebenso wie der frühere Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach. Beide begründen ihre Position mit den Ergebnissen der „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“, die von der Ampelregierung eingesetzt wurde.
Die Kommission hat sich zur Leihmutterschaft allerdings nicht festgelegt: Im Abschlussbericht steht, auch die altruistische Leihmutterschaft berge das „Potential für Umgehungen und Missbrauch“. Es liege im Ermessen des Gesetzgebers, am Verbot der Leihmutterschaft festzuhalten. Erlaube die Politik die altruistische Leihmutterschaft, sei sie auf Fälle zu begrenzen, in denen Leihmutter und Wunscheltern freundschaftlich oder verwandtschaftlich verbunden sind oder in einer Vereinbarung festgehalten sei, dass zwischen den Beteiligten eine Beziehung entstehe, die über die Geburt des Kindes hinausreiche.
Die frauenpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Jasmina Hostert, sieht aufgrund des Kommissionsberichts „keine befriedigende Lösung, die diese komplexen ethischen und sozialen Fragen gut auflöst“. In der SPD gehen die Meinungen also auseinander.
Das trifft auch auf die Grünen zu – in deren Reihen es aber insgesamt mehr Befürworter als Gegner des Verbots der Leihmutterschaft geben dürfte. Jedenfalls zu Zeiten der Ampelkoalition galten die Grünen als jene Kraft unter den drei Koalitionspartnern, die beim Aufschnüren des Embryonenschutzgesetzes auf der Bremse stand.

Der gesundheitspolitische Sprecher der Fraktion, Janosch Dahmen, möchte an der bestehenden Rechtslage festhalten. Die Grünen-Fraktionsvorsitzende Britta Haßelmann warb am Dienstag hingegen dafür, „sich erneut inhaltlich mit den Ergebnissen der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin zu befassen“.
AfD und Linke wollen Umgehung im Ausland unterbinden
Die AfD befürwortet die bestehenden Regelungen im Embryonenschutzgesetz – und tritt dafür ein, „dass deutsche Gerichte und Behörden keine Elternschaften anerkennen dürfen, die auf Leihmutterschaftsverträgen im Ausland beruhen“. Einen entsprechenden Antrag stellte die AfD-Fraktion 2023 im Bundestag. Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Beatrix von Storch sagte der F.A.Z., diese Position gelte weiterhin: „In der Fraktion sind wir uns einig. Es wird Zeit, dass wir auch die Umgehung des Leihmutterschaftsverbots à la Spahn in Deutschland verbieten“.

Auch die Linkspartei trat 2025 gegenüber der feministischen Zeitschrift „Emma“ dafür ein, „das Verbot der Leihmutterschaft auf den Kauf im Ausland“ zu erweitern. Die frauenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Kathrin Gebel, machte am Dienstag deutlich, dass sie auch die altruistische Leihmutterschaft kritisch sieht: „Gesundheitliche Risiken, Abhängigkeiten und familiärer Druck“ verschwänden nicht automatisch, nur weil offiziell kein Geld fließe.
Alles in allem dürfte es bei den bisherigen Regelungen bleiben. Für ein Aufweichen des Leihmutterschaftsverbots gibt es derzeit keine Mehrheit im Bundestag – ganz gleich, ob mit oder ohne Fraktionszwang abgestimmt wird.
https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/leihmutterschaft-was-sagen-die-parteien-dazu-201048499.html


Up-date 2026/8/15

Leihmutterschaft: 200.000 Euro für den Kinderwunsch

LEIHMUTTERSCHAFT :
Sie wollen ein Kind? 200.000 Euro bitte!

24.07.2026
Die Leihmutterschaft ist in Deutschland verboten. Doch weltweit hat sich das Geschäft damit zu einem Milliardenmarkt entwickelt. Wie konnte es dazu kommen?

Seit Tagen bewegt der Fall des CDU-Politikers Jens Spahn die Republik. Der zurückgetretene Unionsfraktionsvorsitzende und sein Mann haben mithilfe einer Leihmutter in den USA einen Sohn bekommen. Es ist ein Thema von gesellschaftspolitischer Sprengkraft, das die Gemüter am Küchentisch, in sozialen Medien, Verbänden und Parteien erhitzt. Laut Schätzungen lassen 300 bis 400 deutsche Paare pro Jahr im Ausland eine Leihmutterschaft durchführen. Die Praxis ist in Deutschland verboten. Statistiken werden nicht erhoben. Auf globaler Ebene hingegen ist die Lage eindeutig: Das Geschäft mit der Leihmutterschaft ist zu einem Milliardenmarkt geworden. Wer sich einen Kinderwunsch erfüllen möchte, weicht wie Spahn ins Ausland aus. Wie hat sich dieser Markt entwickelt?

„Ein Markt, der jedes Jahr um rund ein Viertel wächst“

Dem im April 2025 vorgelegten Bericht des US-Marktforschungsunternehmens Global Market Insights (GMI) zufolge lag der weltweite Leihmutterschaftsmarkt 2024 bei 22,4 Milliarden Dollar. Die Prognose geht davon aus, dass er bis 2034 auf 201,8 Milliarden Dollar anwachsen soll. Das würde rund 25 Prozent Wachstum pro Jahr bedeuten. Zu diesem Markt gehören Fertilitätskliniken, Krankenhäuser und medizinisches Fachpersonal.

Insbesondere der US-Markt legte bei den Umsätzen zu: von vier Milliarden Dollar (2023) auf 5,1 Milliarden Dollar (2024). Der wichtigste Treiber für dieses Wachstum sei die „zunehmende Verbreitung von Unfruchtbarkeit bei Paaren und Einzelpersonen“ in den USA, schreibt das Unternehmen. In der Analyse bezieht sich das GMI auf Daten der Weltgesundheitsorganisation (WHO), wonach jeder sechste Erwachsene im gebärfähigen Alter zeitweise unfruchtbar ist. Demnach sind 17,5 Prozent aller Männer und Frauen „an einem Punkt in ihrem Leben von der Unfähigkeit betroffen, ein Kind zu zeugen“. Mit Unfruchtbarkeit meint die WHO das Ausbleiben einer Schwangerschaft nach mindestens zwölf Monaten unge­schütz­tem Sex. Deshalb, nimmt das GMI an, werde der Bedarf an assistierten Reproduktionstechniken (ART) und Leihmutterschaftsdiensten zunehmen.

„Ein Markt, der jedes Jahr um rund ein Viertel wächst, ist für mich kein Zeichen von Fortschritt, sondern ein Hinweis auf eine zunehmende Kommerzialisierung“, sagt der gesundheitspolitische Sprecher der Grünen im Deutschen Bundestag, Janosch Dahmen, der F.A.Z. Nicht der Kinderwunsch sei das Problem, der sei „zutiefst menschlich“. Problematisch werde es dort, „wo Schwangerschaft, medizinische Leistungen und Elternschaft Teil eines global organisierten Marktes werden“. Diese Entwicklung, so Dahmen weiter, „sollte uns (…) nicht faszinieren, sondern Anlass sein zu fragen, wo eine freiheitliche Rechtsordnung Grenzen ziehen muss.“

Soziologin Nolte kritisiert die „Marktlogik“

Warum die USA zum Hotspot für Leihmutterschaften geworden sind, belegt eine im Fachjournal „Fertility and Sterility“ veröffentlichte Studie. Sie zeigt, wie sich die assistierte Reproduktion (ART) entwickelt hat: 1999 gab es in den USA 727 Zyklen mit einer Leihmutter. Diese Zahl hat sich vervierfacht und stieg bis 2013 auf 3432 Zyklen. Das bedeutet: Während der Anteil der Leihmutterschaften an allen durchgeführten künstlichen Befruchtungen 1999 bei einem Prozent lag, ist er im Jahr 2013 auf 2,5 Prozent gestiegen. Überdies ist der Anteil von ausländischen Wunscheltern in den USA von 9,5 Prozent im Jahr 1999 auf drei Prozent im Jahr 2005 gesunken. Schließlich stieg die Zahl zwischen 2006 und 2013 von 6,3 auf 18,5 Prozent rasant an.

Für Amina Nolte, die als Referentin für reproduktive Gerechtigkeit beim Gunda-Werner-Institut der Heinrich-Böll-Stiftung arbeitet, belegen die Zahlen, dass es sich um eine „Vorstufe zu der Marktdynamik“ handele, die sich in den globalen Prognosen wiederfinde: „mehr rechtliche Sicherheit, mehr Anbieter, mehr internationale Sichtbarkeit – und daraus resultierend mehr Nachfrage, die wiederum neue Anbieter anzieht“. Diese „sich selbst verstärkende Dynamik“ habe aus einer „medizinischen Nischenleistung einen globalen Milliardenmarkt“ gemacht.

Deshalb spricht sie von einer „Marktlogik“: Der „Reproduktionsmarkt“ werde von spezialisierten Vermittlungsagenturen und Kliniken durch Investitionsentscheidungen angetrieben, „die gezielt dorthin gehen, wo die Regulierung am besten für die Kundinnen und Unternehmen – nicht aber für die Leihmütter selbst – und die Arbeitskraft am billigsten ist“.

„Ein Verbot beendet die Praxis nicht, es verschiebt sie“

Schließlich weist Nolte auf den Report „Mapping Global Surrogacy“ (2025) hin, der von der Böll-Stiftung herausgegeben wurde. Darin werde „ein wiederkehrendes Muster bei Leihmutterschaft“ aufgezeigt: „Ein Verbot beendet die Praxis nicht, es verschiebt sie. Indien verbot grenzüberschreitende kommerzielle Leihmutterschaft 2015, danach übernahm zeitweise Thailand diese Rolle, nach dessen Verbot im selben Jahr Kambodscha und Laos, dann rücken verstärkt die Ukraine und Georgien in den Fokus, aktuell zunehmend auch Albanien.“

Die Soziologin sieht in der „Marktlogik“ eine Gefahr: „Wer zahlen kann, bekommt praktisch unbegrenzten Zugriff; wer austrägt, wird zur austauschbaren Anbieterin einer Dienstleistung – und wessen Arbeit was wert ist, entscheidet am Ende nicht ihre Anstrengung oder ihr Risiko, sondern ihre Herkunft und ihre Verhandlungsmacht.“ Die Wunscheltern kämen überwiegend aus wohlhabenden Ländern wie den USA, aus Westeuropa, China und den Golfstaaten.

Die Leihmütter hingegen kämen aus wirtschaftlich schwächeren Staaten und aus prekären, vulnerablen Bevölkerungsgruppen: aus der Ukraine, Georgien, Ghana und Kenia. „In Georgien etwa kommen viele Leihmütter selbst wieder aus noch ärmeren Nachbarländern wie Kirgistan, Kasachstan oder Usbekistan – Migration eigens für die Leihmutterschaft, weil formale Beschäftigung und soziale Absicherung fehlen.“ Dadurch würden die bestehenden Ungleichheiten – zwischen Nord und Süd und zwischen den Einkommensgruppen – „reproduziert“, folgert Nolte.

Mexiko-Stadt ist eine beliebte Wahl

Wer eine Leihmutterschaft in Anspruch nehmen will, muss also die finanziellen Mittel aufbringen. „Die USA sind wegen ihres klaren rechtlichen Rahmens und ihrer fortschrittlichen medizinischen Versorgung das beliebteste Ziel für kommerzielle Leihmutterschaft“, schreibt das US-Wirtschaftsmagazin „Fortune“ in einer 2024 veröffentlichten Recherche. Jedoch seien die Kosten – einschließlich Medizin, Recht und Vermittlungsgebühren – hier am höchsten: zwischen 190.000 bis 230.000 Dollar.

In Kanada hingegen, wo nur die altruistische Leihmutterschaft erlaubt ist, zahlt man zwischen 60.000 bis 100.000 Dollar. Argentinien, Kolumbien und Mexiko zögen Wunscheltern an – als Alternativen zu Europa –, weil die Gebühren in den Ländern unter 80.000 Dollar liegen. Insbesondere Mexiko-Stadt sei aufgrund seiner „niedrigen Kosten“ und „progressiven Leihmutterschaftsgesetze“ zu einer beliebten Wahl geworden, hält der Journalist Samuel Burke in seinem „Fortune“-Artikel fest.

„Blinde Flecken unseres Rechts“

Der Familienrechtsanwalt Marko Oldenburger hat viele Menschen begleitet, die sich durch Leihmutterschaft ihren Kinderwunsch im Ausland erfüllten. Es komme „auf die Beachtung und Wahrung der für das deutsche Recht wichtigen Grundsätze“ an, sagt er der F.A.Z. Das bedinge maximale Transparenz, Aufklärung und Fairplay, angefangen bei der Auswahl des Landes selbst, einer seriösen Agentur und renommierten Klinik, gefolgt von eingehenden Vertragskontrollen und -anpassungen, Informationsaustausch mit der Leihmutter, Unterstützung der ausländischen Rechtsanwälte und bei der Ausreise sowie finalen Legalisierung der Elternschaft in Deutschland. „Rechtlich einwandfreie Leihmutterschaft ist auch mit begrenztem Budget möglich, sodass finanzielle Potenz nicht den alleinigen Ausschlag bei der Kinderwunscherfüllung liefert“, erklärt er.

„Die freie Entscheidung einer gesunden, über alle Risiken aufgeklärten Frau, ein Kind für ein anderes Paar auszutragen, sollte respektiert werden“, findet Oldenburger, der in Hamburg tätig ist. Es gebe vier Kategorien, die eine Elternschaft begründen: Genetik, Biologie (Geburt), Zeugungs- und Verantwortungsabsicht (intentionale und soziale Elternschaft). Eine Leihmutter erfülle nur ein Kriterium (Geburt), Wunscheltern hingegen mit Ausnahme der Geburt alle übrigen (auch Samenspender, die nicht Eltern werden, sind beispielsweise auf eine von vier Kategorien, die Genetik, beschränkt). „Ihnen Elternschaft abzusprechen, halte ich daher für bedenklich.“

Das Verbot der Leihmutterschaft in Deutschland basiert auf dem Embryonenschutzgesetz und dem Adoptionsvermittlungsgesetz. „Danach ist der Ärzteschaft jede medizinische Behandlung verboten, die auf Leihmutterschaft gerichtet ist. Außerdem ist die Vermittlung von Leihmüttern untersagt“, erklärt Oldenburger und weist auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2014 hin (Entscheidung vom 10.12.2014, XII ZB 463/13 ), das bekräftige: „Wunscheltern, die dieses Verbot umgehen, handeln jedoch nicht rechtswidrig.“

UN-Sonderberichterstatterin fordert ein Verbot

An diesem Punkt sieht der Gesundheitspolitiker Janosch Dahmen ein Spannungsverhältnis und kritisiert einen „zentralen blinden Fleck unseres Rechts“: „Wir verbieten die Leihmutterschaft im Inland, erkennen ihre Ergebnisse aus dem Ausland aber in der Regel an.“ Hinzu komme die Frage, wie Deutschland mit den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen eines globalen, reproduktivmedizinischen Marktes umgehe, „der nationale Schutzstandards zunehmend unterläuft“. Deshalb müsse Deutschland sich stärker mit den grenzüberschreitenden Folgen und der sozialen Ungleichheit beschäftigen, so Dahmen weiter. Dazu gehörten Fragen der Elternschaft, der Anerkennung ausländischer Entscheidungen, des Rechts des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung sowie international vergleichbare Schutzstandards für Eizellspenderinnen und Leihmütter.

Derweil will die UN-Sonderberichterstatterin für Gewalt gegen Frauen und Mädchen, Reem Alsalem, einzelne Fälle von Politikern nicht kommentieren, wie sie auf Anfrage mitteilt. Gleichwohl hebt sie hervor: „Die globale Ausbreitung des Leihmutterschaftsmarktes ist äußerst besorgniserregend.“

Dabei verweist sie auf einen UN-Bericht, der im Juli 2025 erschienen ist. „Die Praxis der Leihmutterschaft ist gekennzeichnet durch Ausbeutung und Gewalt gegen Frauen und Kinder, insbesondere Mädchen“, heißt es darin. Gemeint sind Frauen, die die Kinder austragen, und solche, die durch Leihmutterschaft zur Welt gekommen sind. Laut Alsalem hat die Untersuchung „beunruhigende Muster wirtschaftlicher, psychischer, körperlicher, reproduktiver und anderer Formen von Gewalt gegen Frauen und Mädchen“ aufgedeckt, „einschließlich der Gefahr von Menschenhandel und sklavereiähnlichen Praktiken“.

„Ohne Entschädigung und medizinische Hilfe“

Die Auswertung der UN basiert auf 120 eingegangenen Beiträgen von Leihmüttern, Auftraggebern, Agenturen und Experten sowie auf Online-Konsultationen mit 78 Fachleuten. Demnach erhalten Leihmütter nur einen Bruchteil der vereinbarten Summe – teils lediglich zehn bis 27,5 Prozent der Gesamtzahlung –, während der Großteil an Vermittlungsagenturen geht. Viele Frauen würden „ohne Entschädigung und medizinische Hilfe“ zurückgelassen, wenn sie eine Fehlgeburt erlitten oder vertragliche Auflagen nicht vollständig erfüllten.

Ferner habe eine Befragung mit 50 Frauen aus Indien ergeben, dass Leihmütter während der Schwangerschaft und nach der Geburt häufiger an Depressionen leiden. In Indien, Mexiko und Nepal, so die UN, würden Leihmütter „unabhängig von medizinischen Indikationen routinemäßig per Kaiserschnitt entbunden“ – mit Risiken für ihre Gesundheit.

Alsalem berichtet, dass Frauen „entmenschlicht“ und „kommerzialisiert“ würden – etwa wenn Frauen, die sich auf Leihmutterschaft einlassen, als „Öfen“, „Brutkästen“, „Trägerinnen“ oder „Mietgebärmütter“ bezeichnet werden. Außerdem gebe es Hinweise darauf, dass die Rate an gesundheitlichen Komplikationen bei Leihmüttern mehr als dreimal so hoch sei wie bei anderen Schwangeren. „Die erzwungene Trennung vom Kind unmittelbar nach der Geburt kann zudem tiefe Traumata, Verlustgefühle und langfristige emotionale Belastungen verursachen“, sagt sie. Deshalb fordert die UN-Sonderbeauftragte ein internationales Verbot jeglicher Form von Leihmutterschaft.

https://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/menschen/leihmutterschaft-200-000-euro-fuer-den-kinderwunsch-201056069.html


LEIHMUTTERSCHAFT :
Eine Absage an die mitfühlende Gesellschaft

Leihmutterschaft: Reproduktive Ausbeutung von Frauen

06.08.2026

Es gibt andere Wege als die Leihmutterschaft, schwulen Ehepaaren den Weg zur Familiengründung zu ermöglichen. Etwa, indem man ungewollt schwangere Frauen ermutigt, ihre Kinder zur Welt zu bringen.

Zwei einflussreiche Politiker der CDU haben kürzlich ihre durch Leihmutterschaft erworbene Elternschaft öffentlich gemacht: Beide sind mit Männern verheiratet, haben Frauen in den USA als Leihmütter ihrer nun geborenen Kinder genutzt und damit das hier geltende Recht umgangen. Dahinter steht ein grundsätzlicher Konflikt. Für homosexuelle Ehepaare ist es unmöglich, ihren Kinderwunsch innerhalb ihrer Beziehung zu verwirklichen. Und anders als lesbische Paare können schwule Ehepartner kein Kind in ihrer Ehe gebären.

Doch Überlassung der Gebärmutter einer Frau für ein schwules Paar ist nur scheinbar analog zur Samenspende für ein lesbisches Paar. Sie ist etwas völlig anderes und bei uns verboten. Die CDU hat jüngst nochmals unterstrichen, dass sie die Schaffung einer Familie unter Zuhilfenahme einer Leihmutter aus ethischen Gründen ablehnt. Selbst die von der Ampelregierung beauftragte Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung empfahl, das Verbot der Leihmutterschaft eher beizubehalten, da sie ethisch, rechtlich und praktisch schwer zu handhaben sei und „selbst in altruistisch angelegten Modellen ein Potential für Umgehungen und Missbrauch“ berge. Die Kommission gestand aber zu, dass eine Leihmutterschaft zulässig werden könnte bei längerer persönlicher Bekanntschaft der involvierten Personen, höchstem medizinischem Schutz für Frau und Kind sowie Transparenz auch dem Kind gegenüber.

Diese Überlegungen, die tatsächliche Risiken aufgreifen, mildern das Problem vielleicht im Einzelfall. Für eine Neuregelung taugen sie nicht, denn sie blenden wesentliche Aspekte aus: die Auswirkungen der Leihmutterschaft auf das Wohl der Mutter und vor allem auf das Wohl des Kindes. Das Kind wird nicht aus Not der Mutter abgegeben, wie etwa im Fall der Freigabe zur Adoption. Trotzdem muss es auf die Liebe, Nahrung und Fürsorge der ihm wohlvertrauten Mutter verzichten; es muss die neuen Eltern erst kennenlernen, eine bestehende Bindung durch eine andere ersetzen. Werden Mutter und Kind weiterhin eine Beziehung haben – gegebenenfalls über Tausende von Kilometern hinweg und trotz der asymmetrischen Familiensituation? Das wird nur selten gelingen.

Seelische Risiken für Mutter und Kind

Das Kind muss ohne Not auf seine Mutter verzichten, die Mutter per Vertrag auf ihr Kind. Es ist schwer vorstellbar, dass die Not eines schwulen Paares, kein gemeinsames Kind bekommen zu können, schwerer wiegt als die Not eines Kindes, einfach so von seiner Mutter getrennt zu werden. Die Forschung zu Bindung und Trennung von Mutter und Kind legt nahe, dass diese Trennung seelische Risiken für das Kind mit sich bringt, die nicht außer Acht gelassen werden sollten.

Auch die Leihmutter, obgleich sie in die Situation eingewilligt hat, nimmt mögliche psychische Folgen in Kauf, von den gesundheitlichen Belastungen einer Schwangerschaft ganz abgesehen. Soll es trotzdem zulässig sein, solche in die innersten Persönlichkeitsschichten von Kind und Mutter greifenden Entscheidungen den Abwägungen der persönlichen oder wirtschaftlichen Lebensgestaltung Dritter zu überlassen – am Ende noch im Namen der reproduktiven Selbstbestimmung von Frauen?

Reproduktive Ausbeutung von Frauen

Eine eindeutige Antwort haben das Europäische Parlament und die von der UN-Vollversammlung beauftragte Sonderberichterstatterin zur Gewalt gegen Frauen gegeben, als sie 2025 ein vollständiges weltweites Verbot der Leihmutterschaft forderten. Ihnen ging es dabei um die Gewalt gegen die betroffenen Frauen und Kinder, die reproduktive Ausbeutung der Frauen und die verstärkte patriarchale Sicht auf die Frau als Objekt. Allerdings urteilten der deutsche und der Europäische Gerichtshof schon mehrfach zugunsten der Wunscheltern eines Leihmutter-Kindes, weil es bereits geboren war und sich die Kindeswohlabwägung ab dem Moment neu stellte.

Die Kernfrage lautet deshalb, ob die existenzielle Verfügung über Kinder, die sie zum Objekt einer Elternauswahl macht, zulässig ist – zumal unter Verwendung technischer Verfahren bei der Auswahl von Erzeugern, Leihmüttern sowie der befruchteten Eizellen. Aus Respekt vor dem Leben, der Menschenwürde und unserer Geschichte ist sie zu verneinen.

Eine kinderfreundliche Gesellschaft hat andere Mittel, auch schwulen Ehepaaren den Wunsch nach Familiengründung zu erleichtern: Es kann mehr getan werden, die jährlich mehr als 100.000 ungewollt Schwangeren anstelle der Abtreibung zur vertraulichen Geburt mit Freigabe zur Adoption zu ermutigen. Die Anforderungen an Adoptionen hinsichtlich Alter und Familiensituation sollten überprüft werden: Jedes Jahr bekommen in Deutschland mehr als 25.000 Frauen über 40 und Männer über 50 ein Kind; sie sind damit älter, als es die Adoptionsvermittlungsstellen den Interessenten zugestehen. Auch notleidende Kinder in Krisengebieten könnten in den Blick genommen werden.

Nicht alles, was technisch möglich und gestaltbar ist, ist auch richtig. Die Leihmutterschaft mit dem Vertragsziel der Übergabe des geborenen Kindes an fremde Personen ist kein richtiger Weg, Kinderlosen die Familiengründung zu ermöglichen. Sie ist eine Absage an die an den Schwächsten orientierte, mitfühlende Gesellschaft, die wir sein wollen und sollten.

https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/leihmutterschaft-reproduktive-ausbeutung-von-frauen-accg-201093331.html


LEIHMUTTERSCHAFTSVERBOT
Leihmutterschaft: Ein Kind ist keine Ware
​14.08.2026
Ein guter Vorstoß: Die familienpolitische Sprecherin der Unionsfraktion will auch die Inanspruchnahme einer Leihmutter im Ausland unter Strafe stellen.

Für die Unionsparteien ist die Affäre Spahn nicht ausgestanden. Im Gegenteil: Intern wird trotz Sommerpause engagiert darüber diskutiert, was Glaubwürdigkeit in der Frage der Leihmutterschaft bedeuten kann und muss. Die ehemalige CDU-Bundestagsabgeordnete Bettina Wiesmann erhielt Dank und Zuspruch nicht nur von vielen Frauen in der Union für ihren Beitrag jüngst in der F.A.Z., in dem sie den Blick auf die Folgen einer solchen Entstehung für das Kind richtete – und eine mitfühlende Gesellschaft forderte.

Auf diesem Weg geht nun die familien- und frauenpolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Anne König, einen Schritt weiter. Sie will nicht nur die Leihmutterschaft selbst, sondern auch deren Inanspruchnahme im Ausland unter Strafe stellen.

Das ist konsequent, denn was nützt ein Verbot, das so leicht umgangen werden kann? Und es ist mitfühlend, denn ein Kind sollte man nicht bestellen können wie eine Ware. Was, wenn die „Ware“ nicht gefällt? Oder wie König fragt, wenn sich die Bestelleltern während der Schwangerschaft trennen oder sterben? Wem „gehört“ das Kind dann?

Und was, wenn die austragende Mutter allen Verträgen zum Trotz doch eine Beziehung zu dem Wesen in ihrem Bauch entwickelt? Oder umgekehrt, wenn sie durch den Fremd-Körper in ihrem verkauften Körper ernsthafte psychische Probleme bekommt?

An diesen Fragen wird deutlich, dass die unantastbare Menschenwürde immer wieder vor dem Hintergrund neuer (auch technischer) Möglichkeiten befragt, erkämpft und bewahrt werden muss.

https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/leihmutterschaft-ein-kind-ist-keine-ware-201126742.html

König für härteres Vorgehen gegen Leihmutterschaft
14.8.2026
Die CDU-Bundestagsabgeordnete Anne König spricht sich für ein schärferes Vorgehen gegen Leihmutterschaft aus. „Wenn wir Leihmutterschaft im Inland aus guten Gründen für ethisch unvertretbar halten, sie verbieten und das strafbewehren, gibt es keinen Grund, dies nicht auch für eine ausländische Leihmutterschaft so zu regeln“, sagte die familien- und frauenpolitische Sprecherin der Unionsfraktion an diesem Freitag der „Neuen Zürcher Zeitung“. Ihre Äußerung will König als „Impuls verstanden wissen, nach der Sommerpause in Partei und Fraktion darüber zu reden”.

Sie erinnerte, dass die Rechtslage in Deutschland eine Leihmutterschaft verbietet, aber die Inanspruchnahme einer Leihmutter im Ausland nicht unter Strafe steht. „Deshalb bezahlen Deutsche viel Geld für Leihmütter in den USA, in Tschechien oder auch in der Ukraine“, so König. Sie verwies auf Italien, wo Freiheitsstrafen von mehreren Monaten bis zu zwei Jahren und außerdem Geldstrafen zwischen 600.000 Euro und einer Million Euro drohen, wenn ausländische Leihmütter beansprucht werden. „Wir müssen abwägen, ob bestimmte Sanktionen, wenn auch nicht in dieser Härte, auch für unser Land infrage kommen“, so König.

Auf Nachfrage machte sie deutlich, dass ihr Vorstoß sich nicht auf den früheren Unionsfraktionsvorsitzenden Jens Spahn (CDU) bezieht. „Mir geht es nicht um diesen Einzelfall“, sagte sie. Spahn und sein Mann waren mithilfe einer Leihmutter im Ausland Eltern geworden. Nachdem Kritik daran laut geworden war, trat Spahn als Fraktionsvorsitzender zurück.

König und Spahn haben ihre Wahlkreise beide im Münsterland. König sagte, ihr sei im ersten Moment nicht klar gewesen, wie Spahn zu dem Kind gekommen sei. „Ganz unabhängig davon habe ich ihm gratuliert und ihn beglückwünscht, weil ich weiß, dass er und sein Mann sich schon lange ein Kind gewünscht haben“, sagte sie. Woher das Kind stamme, sei in ihren Augen seine Privatsache. Sie sehe ihre Aufgabe darin, die Gesetzeslage politisch zu beurteilen.
https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/liveblog-bundespolitik-bsw-in-thueringen-bundespartei-wird-nicht-ueber-koalition-entscheiden-faz-110093143.html#tickaroo_event_id=eow9DanP42r666fT7zPF

«Mir geht die Diskussion zu wenig vom Kind aus»: Die CDU-Abgeordnete Anne König will schärfere Gesetze gegen Leihmutterschaft

14.08.2026
König ist familien- und frauenpolitische Sprecherin der Unionsfraktion und möchte verhindern, dass sich Deutsche im Ausland ein Kind bestellen – so wie es Jens Spahn tat.

Frage: Frau König, Leihmutterschaft ist in Deutschland nicht erlaubt, aber Sie wollen noch weiter gehen. Warum?

Antwort: Die Rechtslage in Deutschland verbietet Leihmutterschaft, stellt aber die Inanspruchnahme einer Leihmutter im Ausland nicht unter Strafe. Deshalb bezahlen Deutsche viel Geld für Leihmütter in den USA, in Tschechien oder auch in der Ukraine.

Frage: Was möchten Sie dagegen tun?

Antwort: In Italien droht für das Engagement einer ausländischen Leihmutter eine Freiheitsstrafe von mehreren Monaten bis zu zwei Jahren, ausserdem eine Geldstrafe zwischen 600 000 Euro und einer Million Euro. Wir müssen abwägen, ob bestimmte Sanktionen, wenn auch nicht in dieser Härte, auch für unser Land infrage kommen. Wenn wir Leihmutterschaft im Inland aus guten Gründen für ethisch unvertretbar halten, sie verbieten und das strafbewehren, gibt es keinen Grund, dies nicht auch für eine ausländische Leihmutterschaft so zu regeln. Damit würde gleichzeitig die Ungerechtigkeit beseitigt, dass Menschen mit viel Geld die Möglichkeit haben, das inländische Verbot gefahrlos zu umgehen.

Frage: Der ehemalige Chef der Unionsfraktion im deutschen Parlament, Jens Spahn, hat genau das gemacht. Was haben Sie gedacht, als Sie davon erfahren haben?

Antwort: Im ersten Moment war mir nicht klar, wie er zu dem Kind gekommen ist. Ganz unabhängig davon habe ich ihm gratuliert und ihn beglückwünscht, weil ich weiss, dass er und sein Mann sich schon lange ein Kind gewünscht haben. Woher das Kind stammt, ist in meinen Augen seine Privatsache. Meine Aufgabe ist es, die Gesetzeslage politisch zu beurteilen. Mir geht es nicht um diesen Einzelfall.

Frage: Aber um Abschreckung für Paare, die etwas Ähnliches vorhaben.

Antwort: Ich werbe um Verständnis für das Wertefundament, von dem unsere Haltung getragen wird: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Der Mensch sollte immer Subjekt sein und nie zum Objekt werden. Weder die Leihmutter noch das Kind dürfen am Ende zu Leidtragenden einer solchen Entscheidung werden.

Frage: Die «Bild»-Zeitung berichtete kürzlich über eine Leihmutter aus den USA. Eine glücklich dreinblickende Mittelschichtsfrau, die mehrere Schwangerschaften für fremde Menschen hinter sich hat und nicht traumatisiert wirkte.

Antwort: Selbst wenn eine Frau selbstbestimmt sagt: «Ja, ich möchte so einen Vertrag eingehen», habe ich trotzdem das Problem, dass das Kind eigentlich Mittel zum Zweck für Dritte wird. Mir geht die Diskussion zu wenig vom Kind aus, vom Kindeswohl. Kinder haben ein Recht auf Fürsorge, auf Erziehung – aber Paare haben eben nicht das Recht auf ein Kind. Alles andere führt zu unauflösbaren Widersprüchen.

Frage: Zum Beispiel?

Antwort: Was geschieht, wenn die Bestelleltern sich während der Schwangerschaft trennen, sterben oder das Kind nicht mehr haben wollen? Oder was passiert, wenn die Schwangere nach neun Monaten erklärt, dass sie das Kind nicht abgeben kann? Auf diese Fragen gibt es keine guten Antworten. Klar ist nur, dass die Mutter vertraglich gebunden ist und nicht selbstbestimmt entscheiden kann.

Frage: Das gilt für die kommerzielle Leihmutterschaft, aber es gibt auch die altruistische Leihmutterschaft.

Antwort: Wie frei entscheidet eine Frau, wenn zum Beispiel ihre Schwester, ihr Bruder oder ihre beste Freundin sie um die Erfüllung eines existenziellen Kinderwunsches bittet? Ein Nein fällt schwer, wenn es als Verweigerung des Lebensglücks eines nahestehenden Menschen erscheint. Dieser emotionale Druck ist nicht zu unterschätzen. Das kann schwere Folgen für ganze Familien haben.

Frage: Wer unterstützt Ihr Ansinnen für ein schärferes Gesetz gegen die Leihmutterschaft? Haben Sie die weiblichen Abgeordneten von CDU und CSU hinter sich?

Antwort: Ich möchte das als Impuls verstanden wissen, nach der Sommerpause in Partei und Fraktion darüber zu reden. Ich bin nicht die, die sich sofort hinstellt und sagt: «Wir machen das jetzt so wie die Italiener.»

Frage: Kennen Sie Eltern, die eine Leihmutter in Anspruch genommen haben?

Antwort: Ja, aus meinem Bekanntenkreis. Wir haben sehr intensiv darüber gesprochen. Ich finde, das gehört dazu. Man sollte den Schmerz der unverschuldet Kinderlosen sehen, bevor man sich politisch dazu äussert. Gleichzeitig habe ich festgestellt, dass da so viele Faktoren im Hintergrund stehen, die mich eher darin bestärken, dass das Verbot der Leihmutterschaft richtig ist. Es geht mir dabei nicht nur um die gesundheitlichen Gefahren, sondern auch um die psychischen Risiken.

Frage: Ungewollt kinderlose Paare haben in manchen Fällen nicht viele Möglichkeiten. Das gilt besonders für Schwule.

Antwort: Natürlich schlagen hier zwei Herzen in meiner Brust, vor allem, wenn man die Kinder dann vor sich sieht. Gleichzeitig kenne ich auch Kinderlose, die zeit ihres Lebens gesagt haben: «Ich bin traurig, dass ich kinderlos bin, aber für mich kommt es nicht infrage, meinen Wunsch so nach vorne zu stellen, dass ich dafür eine dritte Person zum Mittel mache und ihren Körper beanspruche.»

Frage: Die Verfassungsrechtlerin Frauke Brosius-Gersdorf hat kürzlich gesagt, das Verbot der Leihmutterschaft verstosse gegen das Grundgesetz.

Antwort: Das halte ich für absurd. Sie hat das mit einem bizarren Vergleich begründet und gesagt, Frauen dürften nicht gegen ihren eigenen, selbsterklärten Willen geschützt werden. Aber die Freiwilligkeit der Leihmütter ist in der Umsetzung dadurch begrenzt, dass Vermittler und Anwälte dazwischenstehen, die sie einschränken. Und selbst wenn es anders wäre: Freiwilligkeit rechtfertigt nicht alles, wir unterbinden auch andere Dinge gesetzlich, zum Beispiel Organhandel oder den Verkauf von Kindern durch ihre Eltern.

Frage: Ihre Fraktion hat die Wahl von Brosius-Gersdorf zur Verfassungsrichterin auf den letzten Metern verhindert. Haben Sie damals zu den Abgeordneten gehört, die sie kritisch gesehen haben?

Antwort: Ja, und ich fühle mich durch solche Aussagen von ihr bestätigt.

https://www.nzz.ch/deutschland/politik/leihmutterschaft-cdu-politikerin-anne-koenig-will-schaerfere-regeln-ld.10019231

(end of update)


https://www.plan-international.jp
https://www.worldvision.jp/lp/childsponsorship/chosen/fy26/001/index.html
https://www.sos-childrensvillages.org
https://smileforchildren.de/en/patenschaft
など。

フランス、ドイツ、スペイン、スイス、オーストリア、ノルウェー、スウェーデン、デンマーク、トルコ、日本、中国、台湾などでは、妊娠代理出産は禁止されており、違反すれば懲役刑に処される。

医くん、今頃、君は「刑務所にいる」はずだ。2024年10月、イタリアは「妊娠代理出産」を「普遍的犯罪」とする法律を可決し (“gestational surrogacy” = “universal crime”)、代理出産が合法である国であっても、代理出産を求める市民を対象とした。

In countries such as France, Germany, Spain, Switzerland, Austria, Norway, Sweden, Denmark, Turkey, Japan, China, and Taiwan, gestational surrogacy is prohibited, and violators face imprisonment.

Ei, by now, you should be “in prison.” In October 2024, Italy passed a law designating “gestational surrogacy” as a “universal crime,” targeting citizens seeking surrogacy even in countries where surrogacy is legal.

Capisci ?!!

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極端な言い方をすれば、僕の、我々の税金(国際交流基金)で、犯罪者のための日本館(200個の米国産baby dollsなどの為、一億円が必要でしたっけ?!!)に資金を提供していることになっている。

To put it bluntly, it amounts to using my, our tax money (through the Japan Foundation) to fund a Japan Pavilion (he needed US$630,000?!! for 200, made-in-USA, baby dolls a.o.) for a criminal.

東京 Tokyo、2026年5月9日
亜 真里男 Mario A

参照:
2026年ヴェネツィア・ ビエンナーレ 日本館 アメリカ人荒川ナッシュ医に決定。個人的な意見:小泉明郎の方が良かった。
American Ei Arakawa-Nash has been chosen for the 2026 Venice Biennale Japan Pavilion. Personal opinion: KOIZUMI Meiro would have been better.
https://art-culture.world/reviews/ei-arakawa-nash/

2026年5月12日 UPDATE:

日本館の荒川ナッシュ医の妊娠代理出産を巡り:米司法省は昨日、カリフォルニア州アーカディア市のアイリーン・ワン市長が、中国の違法な外国代理人として活動したとして起訴されたと発表した。
In the context of Surrogate Mothers and Japan Pavilion’s Ei Arakawa-Nash: Eileen Wang, the mayor of Arcadia, California, has been charged with acting as an illegal foreign agent for China, the Justice Department announced yesterday.

https://art-culture.world/politics/surrogate-mothers-california-asia/


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荒川ナッシュ医、ヴェネチア・ビエンナーレ日本館 2026年
荒川ナッシュ医、ヴェネチア・ビエンナーレ日本館 2026年
2026年ヴェネチア・ビエンナーレ日本館の中、アメリカ人荒川ナッシュ医のアホっぽい、本当にふざけている、情けない文書。
2026年ヴェネチア・ビエンナーレ日本館の中、アメリカ人荒川ナッシュ医、49歳、のアホっぽい、本当にふざけている、情けない文書。
surrogate mother
surrogate mother

妊娠代理出産 California
妊娠代理出産 California
妊娠代理出産 California
妊娠代理出産 California
妊娠代理出産 California
妊娠代理出産 California

参照 more @

https://art-culture.world/politics/surrogate-mothers-california-asia/


7荒川ナッシュ・フォレスト Forrest Arakawa-Nash
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